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Unwirksame Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Es gibt durchaus unwirksame Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU). Hörakustiker sollten AUs ihrer Mitarbeiter genau prüfen. Es gibt einen Online-Anbieter, bei dem sich Arbeitnehmer für 19 Euro eine AU bestellen können. Darauf macht ein Artikel in der neuen Ausgabe des Hörprofils aufmerksam. Wie man eine unwirksame Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erkennt? Entspricht die vorgelegte AU nicht dem üblichen Format DIN-A5 oder ist die Arztpraxis, die die AU ausgestellt hat, weit entfernt vom Standort des Akustikunternehmens, sei Vorsicht geboten.

Auf den ersten Blick nicht zu sehen

Mit ein paar Klicks könne der vermeintliche Patient bei dem Online-Anbieter eine AU erwerben. Dazu stelle er sich selbst die Diagnose. Der Autor des Hörprofil-Textes hatte einen Selbstversuch unternommen. Nachdem er alle Angaben eingegeben hatte, bekam er eine AU zum Herunterladen bereitgestellt. Diese sei mit der Unterschrift einer Hamburger Ärztin versehen gewesen. Daher ist as Dokument nicht gleich als unwirksame Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erkennen. Weitere Ausfertigungen beispielsweise für die Vorlage bei der Krankenkasse habe er nicht erhalten. Eine weitere AU sei dann auf dem Postweg im üblichen DIN A5-Format zugeschickt worden. Diese sei auf den ersten Blick nicht zu beanstanden gewesen.

Genau prüfen

Arbeitgeber sollten daher skeptisch werden, wenn ein weit entfernt sitzender Arzt die AU ausgestellt habe. Ein Arzt muss persönlich den körperlichen, geistigen und seelischen Zustand des Patienten in Augenschein nehmen. Das ist online nicht leistbar. Daher sind online ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen unwirksam. Zudem sollte man vorsichtig sein, wenn Angestellte offensichtlich an Brückentagen, nach oder vor Wochenenden „krank“ sind. Skeptisch sollte man auch werden, wenn sich immer derselbe Mitarbeiter vor oder nach Wochenenden krank meldet.

Wer kann eine AU ausstellen?

Ausstellen können eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausschließlich Allgemeinärzte, Fachärzte oder auch Zahnärzte. Der Arbeitnehmer ist aus seinem Arbeitsvertrag heraus verpflichtet, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Kann er dieser Pflicht nicht nachkommen, weil er erkrankt ist, muss die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt bestätigt werden. Zudem muss die Krankenkasse über eine Arbeitsunfähigkeit informiert werden.